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Information zur Änderung der deutschen Tollwut-Verordnung

Seit Dezember 2005 besteht eine Änderung der deutschen Tollwut-Verordnung. In diesem Zusammenhang wurden einige Impfstoffe mit einer Tollwutkomponente vom Paul-Ehrlich-Institut mit einer verlängerten Immunitätsdauer für Tollwut zugelassen.

Die Dauer der Immunität für die Tollwut-Komponente beträgt beim Hund z.B. bei den Impfstoffen Enduracell-T, Enduracell 8, Enduracell Lepto T, Rabdomun und Epivax SHPP+LT bis zu 3 Jahre.

Die Dauer der Immunität für die Tollwut-Komponente beträgt bei der Katze z.B. bei den Impfstoffen Enduracell-T, Felocell CVR-T, Rabdomun und Fiovax PHC+T bis zu 4 Jahre.

Demnach können Wiederholungsimpfungen gegen Tollwut beim Hund alle 3 Jahre und bei der Katze alle 4 Jahre erfolgen.

Es wird jedoch empfohlen je nach Infektionsdruck und Immunstatus der behandelten Tiere die Tollwutimpfung in kürzeren Intervallen von einem bis zwei Jahren durchzuführen. Das heißt, das unabhängig von diesen Änderungen weiterhin wie gewohnt auch jährlich gegen Tollwut geimpft werden kann. Eine Gesundheitsschädigung durch eine jährliche Impfung ist ausgeschlossen.

Unbedingt zu beachten ist, dass das verlängerte Impfintervall nur für die Tollwut-Komponente gilt!

Der Impfschutz gegen Staupe, Parvovirose, Leptospirose, Hepatitis contagiosa canis, canines Adenovirus und canines Parainfluenzavirus (Zwingerhusten) und Borreliose beim Hund bzw. Katzenschnupfen, Katzenseuche, Leukose und FIP beträgt weiterhin nur 1 Jahr!

Das bedeutet, daß ihr Tier auch weiterhin jährlich geimpft werden muß!

Die Tollwut-Komponente kann im verlängerten Impfintervall geimpft werden. Dieses birgt allerdings die Gefahr das Impfintervall versehentlich zu überschreiten, so daß ihr Tier dann nicht mehr gegen Tollwut geschützt ist! Wir empfehlen daher weiterhin die regelmäßige jährliche Impfung gegen alle Infektionskrankheiten mit einem Kombinationsimpfstoff.

Bitte beachten sie auch, dass bei Reisen in einige Länder (z.B. Norwegen) unabhängig von den zugelassenen Nachimpfungsintervallen bei den genannten Tollwutimpfstoffen weiterhin jährliche Impfungen vorgeschrieben sind.

Die verlängerten Nachimpfungsintervalle gelten für alle Hunde und Katzen, die ab dem 23.12.2005 gegen Tollwut geimpft worden sind. Für alle vor dem 23.12.2005 geimpften Tiere gilt das verlängerte Intervall erst ab der nächsten Impfung, d.h. diese Tiere müssen noch einmal nach dem alten Schema nach einem Jahr nachgeimpft werden.

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